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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0313, 08.05.2024

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 4

Wegen Erstellung eines Hochbaus ergeht für die nachgenannte Strasse ab etwa 3. Juni 2024 bis Ende Oktober 2025 folgende Verkehrsvorschrift:

Freischützgasse
Höchstlänge

Der Verkehr mit Fahrzeugen mit einer Gesamtlänge von über 10 m ist verboten, zwischen der Militärstrasse und der Freischützgasse 14.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.